Statuten und Reglement von: "DE BLARENTRAPPERS"

§1 Name und Sitz des Vereins:

Die Vereinigung trägt den Namen:

"DE BLARENTRAPPERS"

Sie hat ihren Sitz: INTERNATIONAL

 

§2 Ziel des Vereins:

    1.    Die Vereinigung hat als Ziel Vierdaagse-Läufern und Läuferinnen beim Erreichen ihres Laufabstandes zu helfen.

    2.    Die Vereinigung will dieses Ziel unter anderem ereichen durch:

            a: viel und laut zu singen

            b: dem Schaffen der richtigen Atmosphäre

            c: dem Ausgeben von einem Liederbuch

            d: dem Kombinieren von Gesang, Alkohol, Muskelschmerzen und Blasen zu einer idealen Laufmischung

            e: rhythmische Begleitung und Bewegung

            f: dem Ausgeben von T-Shits mit dem Blarentrapperlogo

            g: dem Organisieren einer jährlichen Widersehensfeier

§3 Bestehen des Vereins:

    1. Die Vereinigung wird bestehen, solange wie die Vierdaagse besteht.

§4 Mitglieder und Zulassung:

    1. Ein Jeder, der Geräusche ( im weitesten Sinne des Wortes) produzieren kann, ist zugelassen.

    2. Jedes Mitglied muss im Stande sein, um eine redliche Menge Flüssigkeit / Gerstensaft oder Schnaps zu sich nehmen zu können.

    3. Jedes Mitglied soll am Ende der Vierdaagse in einem Zustand von Verrücktheit verkehren, so dass unterstellt werden kann, dass 

        man sein oder ihr Bestes gegeben hat.

§5 Schlussbestimmungen:

    1. Am Ende vom vierten Tag soll ein Zusammentreffen stattfinden, an einen, durch den Vorstand zu bestimmenden Platz.

    2. Dieses Zusammentreffen soll durch übermäßige Einnahme und Verteilung von Alkohol / Geschichten/ Emotionen/ Muskelschmerzen/

        Freude / Umarmungen und Küssen gekennzeichnet sein.

    3. Die Teilnahme hieran ist verpflichtend.

    4. In Fällen von Nichtteilnahme beschließt das älteste Mitglied.